Ja, der Verwalter, Commodity Discovery Management BV, verfügt seit dem 29. März 2012 über eine Lizenz der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM). Am 21. Juli 2014 wurde diese Lizenz in eine Lizenz unter dem "ICBE"-Regime umgewandelt. Der englische Begriff ist "UCITS" (Undertaking for the Collective Investment in Securities) und die deutsche Bezeichnung lautet “OGAW" (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren). Diese Regelung basiert auf europäischen Vorschriften und beinhaltet unter anderem zusätzliche Anlegerschutzmaßnahmen in Form von obligatorischen Formen der Risikostreuung. Die Anlagepolitik des Commodity Discovery Fund entsprach und entspricht bereits dieser Risikodiversifizierung, sodass die Erteilung dieser Lizenz keine Auswirkungen auf die Anlagepolitik des Fonds hat. Der große Vorteil einer OGAW-Zulassung besteht darin, dass diese Art der Zulassung mit einem so genannten "Europäischen Pass" verbunden ist, was bedeutet, dass die Anteile des Fonds relativ einfach in den anderen Ländern der Europäischen Union und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums angeboten werden können.
Es wurde bewusst eine Firmenstruktur gewählt, bei der wir nur mit dem Geld handeln, aber nicht darüber verfügen können. Circle Partners, der Verwalter, überwacht die Fondsmittel und die Positionen des Fonds in einer Stiftung (Stichting Legal Owner CDFund).
Bolder Funds Services (Netherlands) B.V. erstellt jährlich die Jahresabschlüsse und Zwischenberichte. RSM Netherlands Accountants N.V. prüft diese Jahresabschlüsse und Wertberechnungen. Der Jahresabschluss wird auf der jährlichen Versammlung der Teilnehmer im April besprochen.
Ja, der Fonds hat einen Beirat. Der Beirat ist nicht richtungsweisend, kann aber den Vorstand des Fonds bei Bedarf oder auch unaufgefordert beraten.
Ja, die niederländische Anlegerentschädigungsregelung schützt Einzelpersonen und kleine Unternehmen, die einer zugelassenen Bank oder Wertpapierfirma Geld oder Finanzinstrumente anvertraut haben. Die Entschädigung im Rahmen der Anlegerentschädigungsregelung beläuft sich auf bis zu 20.000 € pro Person und Einrichtung. Sie deckt beispielsweise die Entschädigung von Anlegern ab, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Verluste aufgrund von Investitionsverlusten kommen nicht für eine Entschädigung in Betracht. Die niederländische Zentralbank (DNB) verwaltet die Anlegerentschädigungsregelung.
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